Das Landgericht Dresden ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zum Freistaat Sachsen in Deutschland. Es ist das größte Landgericht in Sachsen und hat seinen Sitz in Dresden, der Landeshauptstadt.
Das Gericht wurde im Jahr 1879 gegründet und hat seitdem eine bedeutende Stellung in der sächsischen Justiz. Es ist zuständig für die Bereiche Zivil- und Strafrecht in seinem Bezirk.
Das Landgericht Dresden ist in verschiedene Kammern aufgeteilt, die für unterschiedliche Rechtsgebiete zuständig sind, wie zum Beispiel Zivilkammern, Strafkammern oder Handelskammern. Es existieren insgesamt 29 Zivilkammern, 26 Strafkammern sowie 3 Handelskammern.
Als übergeordnetes Gericht des Amtsgerichts Dresden fungiert das Landgericht als erste Instanz für Berufungen gegen Entscheidungen dieses Amtsgerichts. Ebenso ist das Landgericht zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten in seinem Bezirk.
Das Landgericht Dresden hat eine lange Geschichte und steht in einem historischen Gerichtsgebäude. Seine Aufgaben umfassen neben der Verhandlung von Zivil- und Strafsachen auch die Verwaltung von Insolvenzverfahren, Schöffengerichtsverfahren und die Bestellung von Betreuern.
Mit rund 220 Richtern und etwa 530 weiteren Beschäftigten ist das Landgericht Dresden eine bedeutende Institution der sächsischen Justiz.
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